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Offenlegungsmeldung nach §26a KWG

Die Offenlegungsmeldung nach § 26a KWG (PDF, 379KB) verfolgt das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmern Informationen über den Anwendungsumfang, das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz der Landesbank Berlin zugänglich gemacht werden. Sie ergänzt als dritte Säule der neuen Eigenkapitalvereinbarung („Basel II“) die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule).

In Deutschland wurden die erweiterten Offenlegungsanforderungen zum 1. Januar 2007 mit dem neuen § 26a KWG und der Einführung der Solvabilitätsverordnung (SolvV) in nationales Recht umgesetzt.

Die Landesbank Berlin Holding AG wurde im Jahr 2007 an die Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG der Regionalverbandsgesellschaft mbH (RVG, Komplementär) und des DSGV ö.K. (Kommanditist) verkauft. Damit gehört die Landesbank Berlin Holding AG aufsichtsrechtlich zur RVG-Gruppe.

In der RVG Berlin-Gruppe untersteht deren Obergesellschaft, die Regionalverbandsgesellschaft mbH, nicht der Bankenaufsicht. Dies führt dazu, dass die Landesbank Berlin AG gemäß §10a Abs. 3 KWG fiktiv als übergeordnetes Unternehmen bestimmt wird und für die RVG-Berlin-Gruppe die Meldungen an die Bankenaufsicht abgibt.

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